Aufsuchende Familientherapie

Das Angebot der Aufsuchenden Familientherapie (im Folgenden AFT) ist ein systemisch-therapeutisches Konzept, das zeitlich begrenzt im Lebensraum der Familien stattfindet. Dabei gehen wir von der Grundannahme aus, dass Verhaltensauffälligkeiten oder Symptome nicht einzelnen Familienmitgliedern zuzuschreiben sind, sondern diese im Kontext des Systems Sinn ergeben und das System aufrechterhalten.

Die Kostenübernahme der aufsuchenden Familientherapie kann beim Jugendamt beantragt werden oder privat bezahlt werden. Bei der Beantragung der Kostenübernahme durch das Jugendamt sind wir gerne behilflich.